„Euthanasie” bedeutet „schöner, sanfter Tod”. Mit diesem Wort tarnen die Nationalsozialisten die Ermordung von Menschen mit Behinderung.
Die Kanzlei des Führers und das Reichsministerium des Innern bereiten ab Sommer 1939 die “Euthanasie”-Maßnahmen vor. Sie richten eine Sonderbehörde in der Berliner Tiergartenstraße 4 ein.
Im Herbst unterzeichnet Adolf Hitler ein Ermächtigungsschreiben. Damit startet die “Aktion T4”.
Die Sonderbehörde lässt sich von allen großen Anstalten Meldebögen für jeden Patienten ausfüllen.
Die Mitarbeiter der T4-Zentrale entscheiden anhand der Meldebögen über Leben oder Tod, ohne die Patienten jemals gesehen zu haben.
Ein Patient muss sterben, wenn ein rotes Plus auf seinem Meldebogen vermerkt wird.
Für die “Aktion T4” wird die Gemeinnützige Kranken-Transport-Gesellschaft (Gekrat) gegründet. Sie erstellt Transportlisten und holt die Patienten ab. Als Transportmittel dienen die berüchtigten grauen Busse.
HHStAW Best. 3008/1 Nr. 1014.
Bischof Clemens August Graf von Galen predigt im Sommer 1941 öffentlich gegen die Ermordung von Menschen mit Behinderung. Daraufhin wird die zentrale Mordaktion eingestellt.
© Deutsches Historisches Museum
Über 70.000 Menschen sterben während der „Aktion T4“ in einer Tötungsanstalt.